Das Dublin-Abkommen: ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Asylwesens
Bei der Frontex-Abstimmung vom 15. Mai geht es um weit mehr als den Beitrag der Schweiz an die europäische Grenzschutzbehörde. Die Vorlage ist rechtlich an Schengen gebunden und damit auch ans Dublin-Abkommen. Bei einer Ablehnung der Zusatzfinanzierung von Frontex riskiert die Schweiz die automatische Kündigung der beiden Abkommen. Folgen einer fehlenden Schengen-Assoziierung wären unter anderem Einbussen punkto Sicherheit und eine eingeschränkte Reisefreiheit. Aber auch der Verlust des Dublin-Abkommens hätte schwerwiegende Folgen für die Schweiz.
Worum geht es beim Dublin-Abkommen?
Das Dublin-Abkommen ist der rechtliche Rahmen, der festlegt, welcher der teilnehmenden Staaten für die Prüfung eines Asylantrags verantwortlich ist. Die Zuständigkeit liegt jeweils beim Land, in das die antragstellende Person zuerst eingereist ist. Ausserdem kann ein Dublin-Staat verantwortlich sein, wenn bereits ein enges Familienmitglied auf seinem Gebiet ein Asylgesuch eingereicht hat oder sich dort rechtmässig aufhält. Das Ziel von Dublin ist, Mehrfachgesuche zu verhindern. Dublin vereinheitlicht jedoch nicht die Art und Weise, wie Asylanträge verarbeitet werden. Vor Ort gilt immer das nationale Recht.
Die direkten Folgen für die Schweiz
Tritt die Schengen-/Dublin-Assoziierung ausser Kraft, hat das direkte Folgen für unser Asylwesen: Wir könnten mit Zweitgesuchen überhäuft werden. Denn theoretisch könnten dann alle anderswo in Europa abgelehnten Asylanträge nochmals in der Schweiz gestellt werden. Der Bund rechnet mit einer Verdoppelung der Anträge und mit Mehrkosten zwischen 350 Millionen und 1,3 Milliarden Franken. Dazu kommen ein riesiger bürokratischer Mehraufwand sowie lange Verfahren für Antragsteller.
Ausserdem wären Rückführungen in das Erstantragsland kaum noch möglich. Die Schweiz konnte bisher bedeutend mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst übernehmen musste. Das Verhältnis beträgt laut dem Staatssekretariat für Migration 4,5 auf 1 Person. Zusätzlich würden Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deutlich länger im Land bleiben, da die Schweiz auch von den Rückführungsflügen der übrigen Dublin-Staaten ausgeschlossen wäre.
Brexit zeigt, was uns erwartet
Dass die hier geschilderten Folgen durchaus real sind, zeigt der Brexit. Ähnlich wie die Schweiz war Grossbritannien bis vor kurzem nur selten das Erstland für Asylanträge und konnte somit Personen in andere Dublin-Staaten zurückführen. Seit dem Brexit ist dies aber nicht mehr möglich, weshalb kaum mehr Rückführungen stattgefunden haben. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der illegalen Einreisen insbesondere von Nordfrankreich über den Ärmelkanal stark zugenommen hat.
