Automatische Kündigungsklausel: Deshalb wird vor dem Ausschluss aus Schengen gewarnt
Frontex, die Europäische Grenzschutzagentur, wurde 2004 gegründet. Sie ist ein wichtiger Pfeiler des Schengen-Abkommens, da sie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Sicherung der gemeinsamen Aussengrenzen unterstützt. Aktuell wird sie einer Revision unterzogen und soll mit mehr finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet zu werden. Grund dafür sind die zunehmenden Migrationsbewegungen und die international organisierte Kriminalität. Da die Schweiz ein Schengen-Mitglied ist, ist sie verpflichtet, sich an diesem Ausbau zu beteiligen.
Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen treten automatisch ausser Kraft
Sagt die Schweiz Nein zur Beitragserhöhung von Frontex, dann tritt das Übereinkommen mit den Schengen- und Dublin-Staaten gemäss Artikel 7, Absatz 4 automatisch ausser Kraft. Es braucht also keine Kündigung seitens der Schweiz oder der EU – nach sechs Monaten wird der Vertrag einfach aufgelöst.
Die einzige Möglichkeit, diese automatische Kündigung aufzuhalten, wäre ein einstimmiger Beschluss des Gemischten Ausschusses innerhalb von 90 Tagen. Der Gemischte Ausschuss besteht aus Vertretern der Schweiz, der EU-Kommission und aller Schengen-Mitgliedstaaten.
Keine Sonderbehandlung der Schweiz zu erwarten
Die Schweiz ist mit der EU wirtschaftlich und politisch eng verflochten. Man könnte meinen, dass der EU deshalb viel daran liegt, die Schweiz im Schengen-Raum zu behalten, auch wenn sie sich gegen Frontex stellt. Folgende Gründe sprechen allerdings dagegen:
- Fällt die Schweiz aus Schengen/Dublin, tangiert das die anderen Bereiche der Zusammenarbeit, von denen auch die EU profitiert, höchstens indirekt. Die beiden Abkommen sind mit anderen bilateralen Verträgen rechtlich nicht verbunden.
- Wenn sich ein EU-Mitglied gegen die Erhöhung des Frontex-Beitrags stellt, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Vertragsverletzung klagen. In den Beziehungen mit der Schweiz fehlt diese Möglichkeit. Brüssel müsste also beide Augen zudrücken und uns eine Extrawurst zugestehen.
- Würde die EU diese Ausnahme zulassen, wäre sie umgehend mit ähnlichen Begehren ihrer Mitglieder konfrontiert. Das bringt sie in eine unmögliche Lage. Deshalb wird sie gegenüber der Schweiz hart bleiben.
Dies macht eine einstimmige Entscheidung des Gemischten Ausschusses enorm unwahrscheinlich. Die automatische Kündigung des Abkommens ist somit umso wahrscheinlicher.
